Haustiere:
Für die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr sind erforderlich: Herkunfts - und Gesundheitsbescheinigung sowie Impfpass. Am Herkunftsort der mitgeführten Tiere darf in den letzten 6 Monaten kein Fall von Tollwut aufgetreten sein. Tollwutimpfung für Hunde älter als 3 Monate, mindestens 15 Tage, aber höchstens 6 Monate alt, ausgestellt am Herkunftsort. Für andere Tiere ist Rückfrage beim Fremdenverkehrsamt notwendig.